Google Fonts – Vermehrt Abmahnungen im Umlauf
In diesem Beitrag habe ich schon geschrieben, das eine Webmasterin erfolgreich auf Schadenersatz verklagt wurde, weil sie Google Fonts eingebunden hat. Wie mehrere Medien darunter Heise und Golem berichten, werden nun in Deutschland vermehrt Abmahnungen ausgestellt. Absender sind zumeist Privatpersonen die nun mal schnell 100 Euro abgreifen möchten.
Aber es sind auch Abmahnanwälte aktiv dabei und hier wird es dann noch teurer für den Webmaster. Da diese noch Gebühren für Ihre Arbeit aufschlagen.
Muss ich unbedingt zahlen ?
Solltet ihr eine solche Abmahnung erhalten haben, so ist die Lage noch nicht ganz klar, ob gezahlt werden muss. Es gibt Juristen die sagen, das die 100 Euro Schadensersatzforderung “wegen individuellem Unwohlsein des Klägers” durch das Landgericht München überzogen ist.
Kommt die Forderung von einer Privatperson muss nicht unbedingt gezahlt werden, da es unwahrscheinlich ist, das diese wegen 100 Euro eine Klage initieren.
Bei Abmahnungen durch Rechstanwälte ist auch nicht klar, ob die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sind, wenn sie an mehrere Webmaster ging.
Die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke bietet auf ihren Internetseiten Informationsmaterial für abgemahnte Webmaster. Auch ist ein Musterschreiben zur Abwehr dieser Forderung dort kostenlos anforderbar.
Verwende ich Google Fonts auf meinem Blog ?
Wer sich nicht sicher ist, ob und wie er Google Fonts auf seinen Webseiten eingebunden hat, kann auf dieser Seite Google Fonts Checker überprüfen ob Google Fonts eingebunden sind.
Gerade wer CMS Systeme wie WordPress verwendet kann hier in eine Falle tappen. Es gibt Themes die Google Fonts als Fallback Lösung einbinden. Das manuelle rauslöschen dieser Funktion über CSS kann nicht dauerhaft eine Lösung sein, da ein Update des Theme, Google Fonts wieder aktivieren könnte.
Google Fonts – Fazit
Wenn dir eine Abmahnung zugestellt wird, heisst es erstmal ruhig bleiben. Gerade Abmahnungen von Anwälten sind keine sichere Sache für den Abmahnanwalt. Wie schon geschrieben ist es sehr wahrscheinlich das diese Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sind. Und wer von einer Privatperson abgemahnt wird, kann wohl nach derzeitigen Stand davon ausgehen, dass die Mehrheit der Gerichte den Ansichten des LG München hinsichtlich der Zahlung einer Geldentschädigung nicht folgen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es aber in jedem Fall ratsam -gerade bei Schreiben von Abmahnanwälten- juristischen Beistand eines IT erfahrenen Rechtsanwalts zu holen.